Herbst 2024: Impfung gegen Grippe & COVID-19

Ab sofort ist wieder die jährliche Grippe & Corina-Impfung möglich. Einfach online Termin vereinbaren.

Empfehlung der STIKO zur Impfung gegen Influenza

Geimpft werden sollten:

  • für alle Personen ab 60 Jahre

  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon

  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)

  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für

  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),

  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,

  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

Faktenblatt zur Influenza-Impfung (Stand: 05.09.2024)

Empfehlung der STIKO zur Impfung gegen COVID-19

Über eine Basisimmunität (= mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Impfung oder Infektion)) gegen SARS-CoV-2 sollen folgende Personen verfügen:

  • Alle Personen im Alter ≥18 Jahre

  • Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

  • Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis 17 Jahren mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht

  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden

  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist

  • Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere.

Folgende Personengruppen sollen zusätzlich zur Basisimmunität bis auf weiteres jährlich im Herbst eine Affrischungsimpfung erhalten:

  • Personen im Alter ≥60 Jahre

  • Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht

  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden

  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist. Für immungesunde Personen dieser Indikationsgruppen, die im laufenden Jahr bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19- Impfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.

Gesunden Erwachsenen <60 Jahre sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen empfohlen.

Faktenblatt zur Covid-19-Impfung (Stand: 16.09.2024)

Zur Terminvereinbarung!


Veröffentlicht am 05. September 2023
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